Strands FIREFLY ONE DRIVING LIGHT OVAL
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Strands FIREFLY ONE DRIVING LIGHT OVAL
Wenn die Strecke nach Sonnenuntergang weitergeht, entscheidet das passende Lichtbild über die Orientierung. Dieser Strands-Zusatzscheinwerfer ergänzt die Fahrzeugbeleuchtung für den beschriebenen Einsatzbereich.
Der angegebene Lichtstrom beträgt 10500. Die Herstellerangabe für 1 Lux Reichweite lautet 502. Der ausgewiesene Spannungsbereich ist 10-48. Die Schutzart ist mit IP67 angegeben.
Overlandingshop-Artikelnummer: ST056
ST056
10-48
10500
Was diese Ausführung auszeichnet
- Weißes und amberfarbenes Licht sind laut Lieferantenangaben als unterschiedliche Lichtfunktionen beziehungsweise Akzentfarben vorhanden.
Die Auswahl sollte sich am tatsächlichen Einsatz, am Lichtbild beziehungsweise an der benötigten Anschlussart und an der exakten Artikelnummer orientieren.
Montage und Kompatibilität
Die Zulassung einer Leuchte gilt nur für die jeweils ausgewiesene Funktion und den angegebenen Betriebsmodus. Vor dem Einbau müssen Einbauort, Schaltung und die Vorschriften für das Fahrzeug geprüft werden.
Bei Fahrzeug-Lichtkits ist zusätzlich das angegebene Modelljahr zu beachten.


Gut vorbereitet, wenn das Licht zählt
Strands FIREFLY ONE DRIVING LIGHT OVAL ergänzt ein Fahrzeug-Setup dort, wo die passende Sicht oder Funktion benötigt wird. Entscheidend ist die genaue Auswahl: Artikelnummer, Funktion und Einbau müssen zusammenpassen, damit das Ergebnis im Alltag und auf Reisen überzeugt.
Häufige Fragen
Das hängt von Einbauraum, Montagepunkt und elektrischer Ausstattung ab. Die Artikelnummer und die technischen Daten dienen als Grundlage für den Abgleich.
Ja, jedoch nur in den jeweils genehmigten Funktionen und bei vorschriftsmäßiger Montage. Strands führt den Artikel als E-geprüft; hinterlegt sind R10.06 R148 R149 R65 Class 2. Damit sind insbesondere Fern-/Fahrlicht (ECE R149), Signal-/Positionslicht (ECE R148), Warnlicht (ECE R65) abgedeckt. Die R65-Zulassung bestätigt die technische Typgenehmigung der Warnfunktion. In Deutschland darf gelbes Warnlicht im öffentlichen Verkehr trotzdem nur an den dafür zugelassenen Fahrzeugen und in den gesetzlich vorgesehenen Situationen verwendet werden. Die E-Kennzeichnung der Leuchte ersetzt außerdem nicht die korrekte Montage und Schaltung am Fahrzeug nach StVZO.


