Strands PRESIDENT WORK LIGHT 35W RED
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Strands PRESIDENT WORK LIGHT 35W RED
Ob beim Beladen, Schrauben oder am Stellplatz: Ein klar ausgeleuchteter Arbeitsbereich spart Sucherei und erleichtert sichere Handgriffe nach Einbruch der Dunkelheit.
Der angegebene Lichtstrom beträgt 3000. Die Herstellerangabe für 1 Lux Reichweite lautet 66. Der ausgewiesene Spannungsbereich ist 10-70. Die Schutzart ist mit IP69K angegeben.
Overlandingshop-Artikelnummer: ST082
ST082
10-70
3000
Was diese Ausführung auszeichnet
- Die Ausführung ist anhand der technischen Angaben und der eindeutig auswählbar.
Die Auswahl sollte sich am tatsächlichen Einsatz, am Lichtbild beziehungsweise an der benötigten Anschlussart und an der exakten Artikelnummer orientieren.
Montage und Kompatibilität
Die Zulassung einer Leuchte gilt nur für die jeweils ausgewiesene Funktion und den angegebenen Betriebsmodus. Vor dem Einbau müssen Einbauort, Schaltung und die Vorschriften für das Fahrzeug geprüft werden.
Bei Fahrzeug-Lichtkits ist zusätzlich das angegebene Modelljahr zu beachten.


Gut vorbereitet, wenn das Licht zählt
Strands PRESIDENT WORK LIGHT 35W RED ergänzt ein Fahrzeug-Setup dort, wo die passende Sicht oder Funktion benötigt wird. Entscheidend ist die genaue Auswahl: Artikelnummer, Funktion und Einbau müssen zusammenpassen, damit das Ergebnis im Alltag und auf Reisen überzeugt.
Häufige Fragen
Das hängt von Einbauraum, Montagepunkt und elektrischer Ausstattung ab. Die Artikelnummer und die technischen Daten dienen als Grundlage für den Abgleich.
Nein, nicht als reguläre Fahrbeleuchtung. Strands weist diesen Artikel als nicht E-geprüft aus. Die Angabe R10.06 ist dabei wichtig: R10 bestätigt lediglich die elektromagnetische Verträglichkeit und ist keine Zulassung für den Betrieb als Scheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr. Als Arbeitsscheinwerfer darf die Leuchte in Deutschland zwar am Fahrzeug vorhanden sein, nach § 52 Abs. 7 StVZO aber grundsätzlich nicht während der Fahrt eingeschaltet werden; Ausnahmen gelten nur für bestimmte Arbeitsfahrzeuge im Arbeitseinsatz.


