Strands SKYLORD EXP DUO WARNING / REVERSE LIGHT 40W
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Strands SKYLORD EXP DUO WARNING / REVERSE LIGHT 40W
Bei Arbeit und Einsatz im Dunkeln zählt vor allem, dass das Fahrzeug früh erkannt wird. Diese Strands-Leuchte ist für eine klar definierte Warnfunktion ausgelegt.
Der angegebene Lichtstrom beträgt 4050. Die Herstellerangabe für 1 Lux Reichweite lautet 38. Der ausgewiesene Spannungsbereich ist 10-32. Die Schutzart ist mit 69K angegeben.
Overlandingshop-Artikelnummer: ST149
ST149
10-32
4050
Was diese Ausführung auszeichnet
- Die kabellose Steuerung erleichtert die Bedienung geeigneter Beleuchtungskomponenten.
Die Auswahl sollte sich am tatsächlichen Einsatz, am Lichtbild beziehungsweise an der benötigten Anschlussart und an der exakten Artikelnummer orientieren.
Montage und Kompatibilität
Die Zulassung einer Leuchte gilt nur für die jeweils ausgewiesene Funktion und den angegebenen Betriebsmodus. Vor dem Einbau müssen Einbauort, Schaltung und die Vorschriften für das Fahrzeug geprüft werden.
Bei Fahrzeug-Lichtkits ist zusätzlich das angegebene Modelljahr zu beachten.


Gut vorbereitet, wenn das Licht zählt
Strands SKYLORD EXP DUO WARNING / REVERSE LIGHT 40W ergänzt ein Fahrzeug-Setup dort, wo die passende Sicht oder Funktion benötigt wird. Entscheidend ist die genaue Auswahl: Artikelnummer, Funktion und Einbau müssen zusammenpassen, damit das Ergebnis im Alltag und auf Reisen überzeugt.
Häufige Fragen
Das hängt von Einbauraum, Montagepunkt und elektrischer Ausstattung ab. Die Artikelnummer und die technischen Daten dienen als Grundlage für den Abgleich.
Ja, jedoch nur in den jeweils genehmigten Funktionen und bei vorschriftsmäßiger Montage. Strands führt den Artikel als E-geprüft; hinterlegt sind R23 R65 Class 2 R10.07 CE-RED. Damit sind insbesondere Rückfahrlicht (ECE R23), Warnlicht (ECE R65) abgedeckt. Die Rückfahrlichtfunktion ist technisch typgenehmigt; Einbauposition, Anzahl und Schaltung müssen trotzdem zum Fahrzeug und den gesetzlichen Vorgaben passen. Die R65-Zulassung bestätigt die technische Typgenehmigung der Warnfunktion. In Deutschland darf gelbes Warnlicht im öffentlichen Verkehr trotzdem nur an den dafür zugelassenen Fahrzeugen und in den gesetzlich vorgesehenen Situationen verwendet werden. Die E-Kennzeichnung der Leuchte ersetzt außerdem nicht die korrekte Montage und Schaltung am Fahrzeug nach StVZO.


