Strands SIBERIA X DRIVING LIGHT 4″
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Strands SIBERIA X DRIVING LIGHT 4″
Wenn die Strecke nach Sonnenuntergang weitergeht, entscheidet das passende Lichtbild über die Orientierung. Dieser Strands-Zusatzscheinwerfer ergänzt die Fahrzeugbeleuchtung für den beschriebenen Einsatzbereich.
Der angegebene Lichtstrom beträgt 3950. Die Herstellerangabe für 1 Lux Reichweite lautet 356. Der ausgewiesene Spannungsbereich ist 10-32. Die Schutzart ist mit IP68/69K angegeben.
Overlandingshop-Artikelnummer: ST006
ST006
10-32
3950
Was diese Ausführung auszeichnet
- Die Ausführung ist anhand der technischen Angaben und der eindeutig auswählbar.
Die Auswahl sollte sich am tatsächlichen Einsatz, am Lichtbild beziehungsweise an der benötigten Anschlussart und an der exakten Artikelnummer orientieren.
Montage und Kompatibilität
Die Zulassung einer Leuchte gilt nur für die jeweils ausgewiesene Funktion und den angegebenen Betriebsmodus. Vor dem Einbau müssen Einbauort, Schaltung und die Vorschriften für das Fahrzeug geprüft werden.
Bei Fahrzeug-Lichtkits ist zusätzlich das angegebene Modelljahr zu beachten.


Gut vorbereitet, wenn das Licht zählt
Strands SIBERIA X DRIVING LIGHT 4″ ergänzt ein Fahrzeug-Setup dort, wo die passende Sicht oder Funktion benötigt wird. Entscheidend ist die genaue Auswahl: Artikelnummer, Funktion und Einbau müssen zusammenpassen, damit das Ergebnis im Alltag und auf Reisen überzeugt.
Häufige Fragen
Das hängt von Einbauraum, Montagepunkt und elektrischer Ausstattung ab. Die Artikelnummer und die technischen Daten dienen als Grundlage für den Abgleich.
Nein, nicht als reguläre Fahrbeleuchtung. Strands weist diesen Artikel als nicht E-geprüft aus. Die Angabe R10.06 R148 ist dabei wichtig: R10 bestätigt lediglich die elektromagnetische Verträglichkeit und ist keine Zulassung für den Betrieb als Scheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr. Eine zusätzlich genannte R148-Kennzeichnung kann sich nur auf eine separate Signal- bzw. Positionslichtfunktion beziehen; sie macht die Hauptlichtfunktion nicht automatisch straßenzulässig. Die Hauptlichtfunktion sollte daher nur außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs bzw. im dafür vorgesehenen Einsatzbereich verwendet werden.


